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Städtischer Friedhof
Für eine Beisetzung stehen Ihnen zur Verfügung:
Reihengräber - Ruhezeit 25 Jahre (Personen ab 10. Lebensjahr)
Reihengräber - Ruhezeit 18 Jahre (Kinder bis 10. Lebensjahr)
Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.
Einzelwahlgräber - Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Doppelwahlgräber (Familiengrab) - Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Urnengräber - Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Urnenwiesengrabfeld - anonyme Urnenbeisetzung möglich oder mit Anbringung einer Namenstafel oder dem Abdecken der Beisetzungsfläche mit einer Granitplatte
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Frau Bianca Koch, im Bürgerbüro.
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Reihengräber - Ruhezeit 18 Jahre (Kinder bis 10. Lebensjahr)
Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.
Einzelwahlgräber - Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Doppelwahlgräber (Familiengrab) - Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
Urnengräber - Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
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Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Frau Bianca Koch, im Bürgerbüro.
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Reihengräber müssen bei der bei der Beisetzung einer Urne in ein Einzelwahlgrab umgewandelt werden. Über die Umwandlung entscheidet die Friedhofsverwaltung.
Einzelwahlgräber - Ruhezeit 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
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Urnengräber - Ruhezeit 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
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